Gesetzliche Regelungen beim Import von Tieren nach NRW

Rechtsfragen  6

Die gesetzlichen Regelungen beim Import von Tieren in NRW können je nach Art der Tiere und dem Zweck des Imports variieren. Es gibt verschiedene Vorschriften und Bestimmungen, die den Import von Tieren regeln, um den Schutz der Tiere, die Verbreitung von Tierseuchen und den Artenschutz zu gewährleisten.

Für den Import von Heimtieren wie Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Staaten gelten zum Beispiel bestimmte Vorschriften zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten 1. Diese Regelungen können beim Zoll oder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in NRW erfragt werden.

Beim Import von geschützten Tierarten, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) unterliegen, gelten spezielle Regelungen. Hier müssen Genehmigungen und Bescheinigungen eingeholt werden, um sicherzustellen, dass der Import im Einklang mit den Artenschutzbestimmungen steht.

Es ist ratsam, sich vor einem Tierimport über die genauen gesetzlichen Regelungen beim zuständigen Veterinäramt, dem Zoll oder anderen relevanten Behörden zu informieren. Diese können Ihnen Auskunft über die erforderlichen Dokumente, Gesundheitsbescheinigungen, Quarantänebestimmungen und andere Vorschriften geben, die beim Import von Tieren in NRW zu beachten sind.