Sind Tiere im Sinne des Rechts nur Sachen?

Rechtsfragen  2

Ja, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden Tiere im rechtlichen Sinne als Sachen betrachtet. Gemäß § 90 BGB sind Sachen im Sinne des Gesetzes nur körperliche Gegenstände. Diese Definition schließt auch Tiere mit ein.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Tierschutzgesetz (TierSchG) spezifische Regelungen zum Schutz von Tieren enthält und ihre besondere Stellung berücksichtigt. Das TierSchG zielt darauf ab, das Wohlbefinden und den Schutz von Tieren sicherzustellen und behandelt sie nicht nur als reine Sachen. Es enthält Vorschriften zum Umgang mit Tieren, zur Haltung, zum Transport und zum Tierschutz im Allgemeinen.

Trotzdem bleibt die rechtliche Klassifizierung von Tieren als Sachen umstritten, da sie nicht den tatsächlichen Wert und die Bedeutung von Tieren widerspiegelt. Es gibt Bestrebungen, den rechtlichen Status von Tieren zu ändern und ihnen eine eigene rechtliche Kategorie zuzuordnen, die ihre besondere Stellung und Bedürfnisse besser berücksichtigt.