Eigentlich sollte 2022 nur die Tierschutz-Transportverordnung geändert werden, allerdings kam es auch zu einer ungeplanten Erweiterung der Tierschutz-Hundeverordnung.
Die angedeuteten Ergänzungen zum ursprünglichen Entwurf des Bundesministeriums wurden auf Antrag Bayerns durch Beschluss des Bundesrates in Gang gebracht. Eine Begründung für diesen ungeplanten Antrag stützt sich auf „Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden“. Es geht genau genommen um Stachelhalsbänder und „andere für Hunde schmerzhafte Mittel“.
Problematisch ist an diesem Nachtrag durch das Bundesministerium, dass die betroffenen Ressorts (Jagd, Polizei etc.) nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen wurden und dementsprechend keinerlei fachliche Beratung stattfand.