Kastration und Katzenschutz

Die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen kann zu großen Katzenpopulationen und erheblichem Tierleid führen. Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sind deshalb wichtige Maßnahmen des Katzenschutzes.

Kastrationspflicht für freilebende Katzen

Für Erkrath besteht eine ordnungsbehördliche Regelung zur Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen. Bei Fragen zur aktuell geltenden örtlichen Regelung sollte die zuständige Stadt beziehungsweise Behörde kontaktiert werden.

Warum Kennzeichnung und Registrierung wichtig sind

Eine Kennzeichnung mit Mikrochip ermöglicht es, eine aufgefundene Katze eindeutig zuzuordnen. Die anschließende Registrierung bei einem Haustierregister erhöht die Chance, dass ein entlaufenes Tier wieder zu seinem Halter zurückfindet.

Deutscher Tierschutzbund – Gemeinden mit Katzenschutzverordnungen:
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/

Tierschutzgesetz § 13b:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__13b.html

Bei einer aufgefundenen freilebenden oder offensichtlich nicht versorgten Katze wenden Sie sich bitte an den örtlichen Tierschutzverein oder die zuständige Behörde.