Rechtliche Lage für Katzenhalter

FIV ist nicht gesetzlich geregelt wie Tollwut oder Katzenseuche,
aber Halterinnen und Halter tragen Verantwortung, die Verbreitung zu verhindern. Rechtliche Einschränkungen bestehen nicht, praktische Regeln (z. B. in Tierheimen oder bei Reisen) sollten individuell beachtet werden.

ThemaBedeutung für KatzenhalterRechtliche Grundlage / Quelle
Meldepflicht

FIV ist nicht meldepflichtig. Tierärzte müssen Infektionen nicht an Behörden melden.

Kein Eintrag in Tiergesundheits-VO; FLI – FIV kein Seuchenerreger (fli.de)
Haltung & Tierheime Haltung FIV-positiver Katzen ist erlaubt. Tierheime oder Züchter können eigene Aufnahmebedingungen festlegen.

Organisatorische Regelungen, keine gesetzlichen Vorschriften
Quarantäne / Tötung Keine gesetzliche Pflicht zur Tötung oder Isolierung. Maßnahmen erfolgen nur nach tierärztlicher Einschätzung.

Keine Tollwut-VO-Bestimmungen anwendbar
Test- & Impfpflicht Keine Test- oder Impfpflicht. In der EU kein zugelassener FIV-Impfstoff.

Ständige Impfkommission Vet / tieraerzteverband.de
Reisen (EU / Ausland) FIV spielt keine Rolle bei der Einreise. Wichtig bleibt nur Tollwutimpfung & Heimtierausweis.

EU-Verordnung 576/2013 / BMEL
USA-Einreise Kein FIV-Test erforderlich. Nur Gesundheitszeugnis und ggf. Tollwutnachweis.

APHIS USDA - Animal and Plant Health Inspection Service (englisch)
Blutspender / Kliniken Nur FIV-negative Katzen dürfen als Blutspender eingesetzt werden.

BTK-Leitlinie „Blutprodukte“ (bundestieraerztekammer.de)
Versicherung / Haftung FIV ist keine Zoonose, keine Haftungsgefahr gegenüber Menschen. Tierkrankenversicherung kann sinnvoll sein.

Zivilrechtlich, keine speziellen FIV-Gesetze
Mehrkatzenhaushalt / Freigang Freigang sollte vermieden werden (Infektionsschutz). Keine gesetzliche Pflicht, aber veterinärmedizinische Empfehlung.

Empfehlungen ABCD & BTK