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Rechtliche Lage für Katzenhalter
FIV ist nicht gesetzlich geregelt wie Tollwut oder Katzenseuche,
aber Halterinnen und Halter tragen Verantwortung, die Verbreitung zu verhindern. Rechtliche Einschränkungen bestehen nicht, praktische Regeln (z. B. in Tierheimen oder bei Reisen) sollten individuell beachtet werden.

| Thema | Bedeutung für Katzenhalter | Rechtliche Grundlage / Quelle |
|---|---|---|
| Meldepflicht |
FIV ist nicht meldepflichtig. Tierärzte müssen Infektionen nicht an Behörden melden. |
Kein Eintrag in Tiergesundheits-VO; FLI – FIV kein Seuchenerreger (fli.de) |
| Haltung & Tierheime | Haltung FIV-positiver Katzen ist erlaubt. Tierheime oder Züchter können eigene Aufnahmebedingungen festlegen. |
Organisatorische Regelungen, keine gesetzlichen Vorschriften |
| Quarantäne / Tötung | Keine gesetzliche Pflicht zur Tötung oder Isolierung. Maßnahmen erfolgen nur nach tierärztlicher Einschätzung. |
Keine Tollwut-VO-Bestimmungen anwendbar |
| Test- & Impfpflicht | Keine Test- oder Impfpflicht. In der EU kein zugelassener FIV-Impfstoff. |
Ständige Impfkommission Vet / tieraerzteverband.de |
| Reisen (EU / Ausland) | FIV spielt keine Rolle bei der Einreise. Wichtig bleibt nur Tollwutimpfung & Heimtierausweis. |
EU-Verordnung 576/2013 / BMEL |
| USA-Einreise | Kein FIV-Test erforderlich. Nur Gesundheitszeugnis und ggf. Tollwutnachweis. |
APHIS USDA - Animal and Plant Health Inspection Service (englisch) |
| Blutspender / Kliniken | Nur FIV-negative Katzen dürfen als Blutspender eingesetzt werden. |
BTK-Leitlinie „Blutprodukte“ (bundestieraerztekammer.de) |
| Versicherung / Haftung | FIV ist keine Zoonose, keine Haftungsgefahr gegenüber Menschen. Tierkrankenversicherung kann sinnvoll sein. |
Zivilrechtlich, keine speziellen FIV-Gesetze |
| Mehrkatzenhaushalt / Freigang | Freigang sollte vermieden werden (Infektionsschutz). Keine gesetzliche Pflicht, aber veterinärmedizinische Empfehlung. |
Empfehlungen ABCD & BTK |