Geschäfte, die Geschäfte mit lebenden Tieren machen

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten bestimmte Regelungen für den Hundeverkauf in Zoohandlungen. Gemäß dem nordrhein-westfälischen Tierschutzgesetz und der Verordnung über das Halten von Tieren in Zoos und Tierhandlungen gibt es Vorschriften, die den Verkauf von Hunden in Zoohandlungen regeln.

 Hier sind einige wichtige Punkte:

Genehmigung:

Zoohandlungen, die Hunde verkaufen möchten, müssen eine Genehmigung gemäß dem nordrhein-westfälischen Tierschutzgesetz besitzen. Diese Genehmigung stellt sicher, dass bestimmte Mindeststandards für den Verkauf und die Haltung von Hunden eingehalten werden.

Sachkunde:

Das Personal in Zoohandlungen, das für den Verkauf von Hunden zuständig ist, muss über ausreichende Sachkunde im Umgang mit Hunden verfügen. Dies umfasst Kenntnisse über die Bedürfnisse der Hunde, artgerechte Haltung, Gesundheitsvorsorge und Ernährung.

Haltung:

Die Haltung der Hunde in Zoohandlungen muss den Tierschutzanforderungen entsprechen. Dies umfasst angemessene Unterbringungsmöglichkeiten, regelmäßige Fütterung, Wasserzufuhr, Beschäftigungsmöglichkeiten und tierärztliche Versorgung.

Gesundheitszustand:

Hunde, die in Zoohandlungen verkauft werden, sollten gesund sein und keine offensichtlichen Anzeichen von Krankheit oder Verletzung zeigen. Es ist wichtig, dass die Hunde regelmäßig tierärztlich untersucht werden und dass alle erforderlichen Impfungen und Entwurmungen durchgeführt wurden.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Verkauf von Hunden in Zoohandlungen in Deutschland kontrovers diskutiert wird. Viele Tierschutzorganisationen und Tierrechtsaktivisten sind der Ansicht, dass der Verkauf von Hunden in Zoohandlungen problematisch sein kann und dass der Erwerb eines Hundes bei seriösen Züchtern oder aus dem Tierschutz eine bessere Option ist.

Meinung des Tierschutzvereins

Zoohandlungen können nur solange ihren schmutzigen Handel auf Kosten der Tiere betreiben, wie es die Kunden zulassen. Tierliebende Menschen kaufen seit eh und je nur in Zoohandlungen ein, die keine Lebendtiere anbieten.
Besuchen Sie stattdessen ein Tierheim und geben Sie einem heimatlos gewordenen Tier ein neues Zuhause. Dort landen viele Tiere, die von Züchter und Zoohandlungen einst auf den Markt geschmissen, unüberlegt angeschafft und dann wieder „entsorgt“ wurden.
Helfen Sie, dass die Tierheime in Deutschland nicht weiter überquellen und gleichzeitig rücksichtslos weitergezüchtet werden darf.

Der Tierschutzverein Erkrath kennt keine Zoohandlung, die ihre verkauften Tiere wieder zurück nimmt.
Der Tierschutzverein Erkrath nimmt ihre vermittelten Tiere wieder zurück, wenn sie aus unvorhersehbaren Umständen nicht mehr gehalten werden können.
Und wir haben schon zig Tiere aufgenommen, mit denen der Zoo Thomas in Hilden und der Top Zoo in Langenfeld vorher durch Verkauf Geld gemacht haben.
Hinzu kommt, dass Zoohandlungen entgegen jeglicher Verhaltensforschung, z.B. Kaninchenkinder und Meerschweinchenkinder mutterseelenallein verkauft, anstatt wenigstens zwei Geschwister zusammen zu lassen. Dass die armen einsamen Würstchen dann verhaltensgestört werden, ist voraus zusehen. Und genau diese Tiere landen dann bei uns.
Und der Verkauf von Hunden- und Katzen-Kindern in einem Verkaufsraum ist für uns das Allerletzte; die Tiere werden gar nicht sozialisiert und landen als Sozialkrüppel bei Leuten, die auch noch nicht mal richtig beraten werden (im Selbstversuch bei Zoo Thomas getestet).
Es gibt genug andere Möglichkeiten, den Bedarf für Ihr Haustier zu decken.
Jeder Kunde dort macht sich mitschuldig.
Wir rufen Sie dazu auf: Meiden Sie Geschäfte, wo Geschäfte mit lebenden Tieren gemacht werden.

Es gibt einen "Fachverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.":
https://www.zzf.de/
In deren Grundsatzprogramm werden Mindestanforderungen gestellt, nur Betriebe, die dieses Programm anerkennen, dürfen deren Zeichen tragen.
 

ZZF lehnt Hundeverkauf im Zoofachhandel ab

Die grundsätzliche Position des ZZF ergibt sich aus folgenden Überlegungen:
Bei Welpen stellt die Prägungsphase außerordentlich hohe Anforderungen an die Bezugspersonen und Umgebung der Tiere. Diese Anforderungen sind gegenwärtig im Zoofachhandel nur sehr schwer zu erfüllen. Der Zoofachhandel stellt für den Hund eine Art „Zwischenrudel“ mit wechselndem Pflegepersonal und mit nur kurzfristig miteinander vergesellschafteten Artgenossen dar. Fachleute befürchten deshalb erhebliche Sozialisierungsprobleme mit allen sich daraus zunächst für die Halter und dann insbesondere für den jeweiligen Hund ergebenden negativen Konsequenzen: Sozialisierungsschwierigkeiten sind eine der häufigsten Ursachen für die Abgabe von Hunden in Tierheimen.

Das zweite Problem stellt die Herkunft der im Zoofachhandel anzubietenden Hunde dar. Die in Verbänden organisierten Hundezüchter haben entschieden, keine Hunde über den Zoofachhandel zu verkaufen. Einzelne Zoofachhändler mögen dieses Problem auf regionaler Ebene lösen können, weil sie über Kontakte zu Züchtern verfügen, die nicht in den Züchterverbänden Mitglied sind. Sollte der Hund bundesweit Bestandteil des üblichen Lebendtiersortiments werden, befürchtet der ZZF, dass im Zoofachhandel viele Welpen aus unter Tierschutzaspekten fragwürdigen Quellen (Massenzuchten) angeboten würden. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, deren Einhaltung insbesondere für die Gesundheit der bereits vorhandenen Hunde von Bedeutung ist, missachtet oder umgangen würden.

Heidelberger Beschlüsse für den Tierschutz im Zoofachhandel: https://www.zzf.de/verband/leitbild/selbstbeschraenkungen.html

pma 0411 - Veröffentlichung kostenfrei

Wiesbaden - Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) lehnt den Verkauf von Hunden im Zoofachhandel ab. In den „Heidelberger Beschlüssen“ haben sich die ZZF-Mitglieder bereits vor sechs Jahren verpflichtet, keine Hunde im Zoofachhandel zu präsentieren (Vermittlung und vermittelnder Verkauf sind erlaubt). In den Heidelberger Beschlüssen wird die vermittelnde Zusammenarbeit mit Tierheimen und Züchtern ausdrücklich empfohlen.