Hundehaltung in NRW 
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Hund hält oder Hunde auf öffentlichen Wegen ausführt, hat verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten.
Mit diesen Grundregeln sollen mögliche Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer deutlich verringert werden. An die Haltung potentiell gefährlicher Hunde werden besondere Anforderungen gestellt.
Die entsprechenden Gesetze und Vorschriften finden Sie hier:
https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/hobby-tierhaltung/